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   OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23   

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https://dejure.org/2023,44129
OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23 (https://dejure.org/2023,44129)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.12.2023 - 1 LA 57/23 (https://dejure.org/2023,44129)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 1 LA 57/23 (https://dejure.org/2023,44129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Anhörungsrüge; Darlegung Gehörsrüge; Anhörungsrüge gegen Ablehnung der Berufungszulassung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Anhörungsrüge; Darlegung Gehörsrüge; Anhörungsrüge gegen Ablehnung der Berufungszulassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23
    Es ist in substantiierter Weise darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (BayVGH, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 ZB 19.195, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 23.08.2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 3).

    Da das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich oder jedenfalls mit einer bestimmten Intensität zu befassen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Gehörsverletzung im Falle angeblich übergangenen Vortrages auch, anhand der angegriffenen Entscheidung aufzuzeigen, dass dieser Vortrag vom Rechtsstandpunkt des Gerichts aus nicht unberücksichtigt bleiben konnte und daher aus der Nichtberücksichtigung auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden kann (siehe BGH, Beschl. v. 23.08.2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 ZB 19.195, juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 1 ZB 19.195

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge

    Auszug aus OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23
    Es ist in substantiierter Weise darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (BayVGH, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 ZB 19.195, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 23.08.2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 3).

    Da das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich oder jedenfalls mit einer bestimmten Intensität zu befassen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Gehörsverletzung im Falle angeblich übergangenen Vortrages auch, anhand der angegriffenen Entscheidung aufzuzeigen, dass dieser Vortrag vom Rechtsstandpunkt des Gerichts aus nicht unberücksichtigt bleiben konnte und daher aus der Nichtberücksichtigung auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden kann (siehe BGH, Beschl. v. 23.08.2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 ZB 19.195, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23
    Vielmehr sind in der Entscheidung nur diejenigen Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (stRspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.06.2023 - 1 VR 2.23, juris Rn. 2 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 145).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 1 VR 2.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

    Auszug aus OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23
    Vielmehr sind in der Entscheidung nur diejenigen Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (stRspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.06.2023 - 1 VR 2.23, juris Rn. 2 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 145).
  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 21 ZB 12.82

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 LA 57/23
    Der Betroffene muss entweder Tatsachen oder Beweisergebnisse benennen, zu denen er sich nicht äußern konnte, oder sein tatsächliches oder rechtliches Vorbringen sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles anführen, die die Annahme rechtfertigen, dass das Gericht entgegen der bestehenden Vermutung sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (BayVGH, Beschl. v. 29.02.2012 - 21 ZB 12.82, juris Rn. 2; Kaufmann, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO , 66. Ed. 01.01.2020, § 152a VwGO Rn. 12).
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